Platzanspruch


Teilzeitplatz

 

Alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg- Vorpommern haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf eine Teilzeitförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Eine Betreuung Ihres Kindes ist bereits in dem Monat möglich, in dem Ihr Kind das 1. Lebensjahr vollendet.

 

Sie benötigen für einen Teilzeitplatz keinen Berechtigungsschein vom Jugendamt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Rostock haben.

 

Eltern aus dem Landkreis benötigen einen Berechtigungsschein vom zuständigen Jugendamt ihrer Wohnsitzgemeinde.

 

Ganztagsplatz

 

Bei einem höheren Betreuungsbedarf können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.

 

Auch für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie einen Berechtigungsschein vom zuständigen Jugendamt.