Betreuungsanspruch


Teilzeitplatz

 

Alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg- Vorpommern haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf eine Teilzeitförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Eine Betreuung Ihres Kindes ist bereits in dem Monat möglich, in dem Ihr Kind das 1. Lebensjahr vollendet.

 

Sie benötigen keinen Berechtigungsschein vom zuständigen Jugendamt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Rostock haben. 

 

Eltern, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Hansestadt Rostock haben, benötigen einen Berechtigungsschein vom zuständigen Jugendamt ihrer Wohnsitzgemeinde.

 

Ganztagsplatz

 

Bei einem höheren Betreuungsbedarf können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.

 

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie einen Berechtigungsschein vom zuständigen Jugendamt.

 

Kosten


Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg - Vorpommern beitragsfrei und wird vom Land finanziert.

 

Nur zusätzlich erbrachte Leistungen und die Verpflegungskosten werden nicht vom Land finanziert und sind weiterhin von den Sorgeberechtigten zu zahlen.

Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da:

Sie erreichen mich telefonisch unter 0177 64 11 671 oder Sie nutzen das Kontaktformular.