Platzanspruch & Kosten


Alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg- Vorpommern haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitförderung im Umfang von 30 Wochenstunden.

 

Sie benötigen für eine Teilzeitförderung keinen Berechtigungsschein vom Jugendamt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Rostock haben.

 

Bei einem höheren Betreuungsbedarf können Sie beim Jugendamt Rostock eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.

 

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie ebenfalls einen Berechtigungsschein.

 

Auch Kinder aus dem Landkreis Rostock können im "Mäuse- Nest und Co" betreut werden. Für die Betreuung Ihres Kindes benötigen Sie einen Berechtigungsschein für die Kindertagespflege vom zuständigen Jugendamt ihrer Wohnsitzgemeinde.

 

Gut zu wissen!

Eine Betreuung Ihres Kindes ist bereits in dem Monat möglich, in dem Ihr Kind das 1. Lebensjahr vollendet. (zum 1. des Monats)

Kosten


Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg - Vorpommern beitragsfrei und wird vom Land finanziert.

 

Nur zusätzlich erbrachte Leistungen und die Verpflegungskosten werden nicht vom Land finanziert und sind weiterhin von den Sorgeberechtigten zu zahlen.

 

Sie zahlen bei mir die tatsächlichen Verpflegungskosten. Keine Pauschale!